Wir helfen dir beim ausfüllen und beantragen der entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
Anträge für Arbeitsgenehmigungen für kurzzeitige Aufenthalten von bis zu 90 Tagen, je nach Ursprungsland.
Anträge für Aufenthalte bis 12 Monate
Anträge für Visum B (Daueraufenthalt mit jährlicher erneuter Beurteilung durch das Migrationsamt), später kann ein Visum C daraus entstehen.
Wir können in keinen Fällen für eine positive oder negative Entscheidung des verantwortlichen Migrationsamtes irgendwelche Haftung übernehmen noch damit belastet werden.
Das Migrationsamt ist eine Schweizerische Staatliche Behörde, welche die Anträge bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt. Wir haben auf deren Entscheidung keinerlei Einfluss.